Klimaschutz, nachhaltig, energieeffizient, digitale Haustechnik (Soft- und Hardware)
Materialauswahl, Rohstoffauswahl, Vorfertigung
3D-Visualisierungen
Bauantrags- / Baugenehmigungsplanung
Ausführungsplanung
Detailplanung
Mengenermittlung
Erstellung von Leistungsverzeichnissen
Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe inkl. Kostenanschlag
Abrechnung
Bauleitung und Oberbauleitung
Objektbetreuung
Übernahme der verantwortlichen Objektüberwachung (Bau- bzw. Oberbauleitung)
Abstimmung der Planung mit Architekten und Fachplanern
Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen
Terminplanung
Auftragsvergaben
Vergabeverhandlungen mit den ausführenden Firmen
Koordination und Abstimmung mit allen am Bau Beteiligten
Kontaktpflege mit den Behörden
Steuerung der Baumaßnahme hinsichtlich Qualität, Termin und Kosten
Abnahme der Bauleistungen und Übergabe an den Nutzer
Abrechnung der Bauleistungen
Kostenkontrolle und Nachtragsmanagement
Dokumentation des Baufortgangs
Objektüberwachung für den Bauherrn bzw. Projektleitung als Bauherrenvertreter
Neben der Organisation des gesamten Baugeschehens hat die Projektleitung vor allem vermittelnde Aufgaben zwischen den am Bau Beteiligten. Wir übernehmen für Sie gern die Projektleitung bei Neubau-, Umbau- und Sanierungsprojekten. Als Bindeglied zwischen dem Bauherrn und den weiteren am Projekt Beteiligten vertreten wir zielgerichtet Ihre Interessen. Die beratende Tätigkeit, eine hohe Bauqualität und termingerechte Fertigstellung sowie ein einvernehmliches Miteinander aller am Bau Beteiligten sind für uns wichtige Komponenten, die ineinandergreifen müssen, um ein Projekt erfolgreich entstehen zu lassen.
Erstellung von Kostenschätzungen, Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen für Bauunternehmen Aufmaßzeichnungen von Bestandsgebäuden Erstellung von Verkaufs-Exposées Erstellung von Fluchtweg- und Feuerwehrplänen Einbindung von Feng-Shui zur Harmonisierung von Wohnraum und Garten Ankaufsprüfung (Technical Due Diligence) SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordination)
Erstellung von Nachhaltigkeitskonzepten
Architekturfotografie
Begleitende Bauherrenunterstützung vor und während der Baumaßnahme sowie bei der Bauabnahme
Wir empfehlen eine baubegleitende Qualitätssicherung, um mögliche, später auftretende Mängel und daraus resultierende Schäden zu vermeiden. So sollte die Qualitätssicherung sinnvollerweise mit der Durchsicht der Bauunterlagen vor Baubeginn erfolgen, dann ab Baubeginn in regelmäßigen Abständen erfolgen, möglich ist aber auch die begleitende Unterstützung nur während der Bauabnahme.
Während der Bauphase und zur Bauabnahme wird von uns in regelmäßigen Abständen, je nach Wunsch des Bauherrn, eine Inaugenscheinnahme (Begehung) des Bauprojektes durchgeführt. Bis dahin aufgetretene Baumängel werden protokollarisch erfasst und können so während des weiteren Bauablaufes behoben werden. Damit können später verdeckte Mängel vermieden werden.
Zur Bauabnahme erfolgt eine begleitende Unterstützung, um mögliche Mängel und auch bis dahin verdeckte Mängel aufzudecken und noch während der Bauabnahme zu erfassen. Die Auflistung aller Mängel erfolgt protokollarisch und auch bestehende Mängel aus früheren Begehungen, die noch nicht beseitigt worden sind, werden nochmals erfasst. Ebenso werden Punkte aufgeführt, bei denen Zweifel an der korrekten Bauausführung bestehen. Meist gibt es einen zweiten Abnahmetermin, zu dem alle aufgelisteten Baumängel beseitigt sein müssen.
Mit der Bauabnahme beginnt in der Regel die Gewährleistungsfrist der ausführenden Firmen und der Bauherr muss dem Unternehmer nun alle Mängel nachweisen. Alle Gefahren und Risiken übertragen sich mit der Unterzeichnung der Bauabnahme auf den Bauherrn.
Unterstützung bei der Bauabnahme
Wurde die Leistung so hergestellt, dass sie den zugesicherten Eigenschaften entspricht? Fehlen vertraglich zugesicherte Eigenschaften und entspricht dies einem Mangel? Liegen Mängel oder Baufehler vor, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern? Ist das Objekt bei „Schlüsselfertiger Erstellung“ überhaupt bezugsfertig? Wie groß ist der Schaden durch den Mangel und welcher Betrag kann einbehalten werden? Wie viel Zeit muss ich dem Auftragnehmer einräumen für die Mängelbeseitigung? Sind in das Abnahmeprotokoll Vorbehalte aufzunehmen, z.B. bzgl. Vertragsstrafen wegen bereits gerügter aber noch nicht beseitigter Mängel oder aufgrund von Schadensersatzansprüchen? Welche Unterlagen muss der Auftragnehmer bei der Abnahme übergeben? Sind noch Leistungen geschuldet, auch wenn sie nicht in der Leistungsbeschreibung stehen?
Privatgutachtenerstellung für Schäden an Gebäuden
Aufnahme und Bewertung von Baumängeln und Bauschäden
Ursachenermittlung von Bauschäden
Bautenstandsdokumentation
Beratung zu bautechnischen Fragen bei Neubau und Sanierung
Nützliche Modernisierungstipps, energetische Sanierungskonzepte unter Beachtung des Feuchteschutzes
(Schimmel- und Salpeterproblematik)
Bau- oder Sanierungsüberwachung
Sachverständigentätigkeit für Schäden, z. B. Schimmelpilzbildung
Beweissicherungsgutachten
Junker Architekten
Jörg Junker
Königsberger Straße 19a
22869 Schenefeld Telefon 040 / 41 45 11 90 Mobil 0176 / 486 35 000 E-Mail j.junker@junker-architekten.com